wichtige Unterlagen zur Mitgliedschaft
Bitte senden Sie uns den unterschrieben Mitgliedsantrag
an DAO e.V.
Wilhelmstr. 8
65582 Diez
oder per Fax an 03222 6269193.
Sollten Sie als Firma Mitglied werden wollen, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Wir senden Ihnen den dann gültigen Mitgliedanatrag umgehend zu.
Beitrags- und Vereinsordnung
§ 1 Mitgliedschaft
Mitglied im Verein kann eine Firma oder eine natürliche Person werden, die das 12. Lebensjahr vollendet hat.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
(1) Die Mitgliedsbeiträge sind feste Beiträge. Sie sind entsprechend der Beitrittsvereinbarung (Mitgliedsantrag) jährlich zum Beginn eines Kalenderjahres zu entrichten.
(2) Bei Beitritt innerhalb eines Kalenderjahres wird der volle Jahresbeitrag berechnet. Hier gilt eine Zahlungsfrist von 14 Tagen (bei Überweisung).
Die Zahlung der Beiträge soll durch Überweisung oder durch Einzugsermächtigung auf das
Vereinskonto DE85 5105 0015 0828 0468 05 (Konto-Nr 828 046 805,
BLZ: 510 500 15 bei
der Nassauischen Sparkasse)
erfolgen.
(3) Die Jahresbeiträge werden folgendermaßen festgelegt:
- für Jugendliche Jahresbeitrag 6,00 €
(12 Jahre bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
- für Erwachsene Jahresbeitrag 24,00 €
- für Firmen Jahresbeitrag 120,00 €
(4) Alle ordentlichen aktiven und passiven Mitglieder haben Jahresbeiträge zu zahlen.
(5) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.
(6) Die Mitgliedsbeiträge sind eine Bringschuld. Sie werden im Voraus fällig.
(7) Mitglieder, die den Beitrag nach Fälligkeit nicht entrichtet haben, werden gemahnt. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung können sie nach Satzung § 8 ausgeschlossen werden. Die Mahngebühr beträgt 2,50 €.
(8) Beitragszahlungen können auf Antrag (mündlich oder schriftlich) vom Vorstand gestundet, ermäßigt oder erlassen werden.